Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie - Hintergründe, Vorgehensweise und Wirksamkeit

Der Begriff Verhaltenstherapie steht für eine Gruppe psychotherapeutischer Verfahren. Zugrunde liegt die Theorie, dass psychische Störungen auf erlerntem Verhalten beruhen und somit auch wieder verlernt werden können. Unter Verhalten werden, abweichend von alltäglichen Sprachgebrauch, nicht nur nach außen hin beobachtbare Handlungen verstanden, sondern auch innere Prozesse wie Denken, Fühlen und Erleben. In der Therapie soll der Betroffene Verhaltensweisen, die sich negativ auf seine Lebensqualität auswirken, erkennen und verstehen und in weiteren Schritten, durch bestimmte Techniken wieder verlernen. Anstelle des bisherigen, ungünstigen Verhaltens (Denken, Fühlen, Erleben und Handeln) wird im Rahmen der Therapie neues, günstigeres Verhalten entwickelt und erlernt, welches den Betroffenen in die Lage versetzt, den Lebensalltag besser zu bewältigen und gute Kontakte zu den Mitmenschen aufzunehmen und zu erhalten.

Gemeinsam mit dem Therapeuten erstellt der Patient ein Modell davon, wie es zu den Problemen gekommen ist. Der Fokus der Verhaltenstherapie, liegt allerdings auf Problemlösung und Veränderung. Diese Prozesse finden durch die Therapie angeregt und begleitet statt - innerhalb und zwischen den Sitzungen. Es ist daher notwendig, dass Sie immer wieder kleinere Aufgaben bewältigen, wie zum Beispiel Selbstbeobachtungsprotokolle oder Verhaltensübungen.

Entspannungstherapeutische Verfahren können in der Therapie ergänzend erlernt und angewendet werden. In Kombination mit anderen Methoden erweisen sie sich oftmals als hilfreich, um die allgemeine Anspannung zu reduzieren, welche Menschen mit seelischen Problemen oftmals belastet.

 

Verhaltenstherapeutische Methoden werden evidenzbasiert, also auf Grundlage wissenschaftlicher Studien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, entwickelt.

Da Verhaltenstherapie bei einer Vielzahl von Störungen wirksam und anderen Therapieformen gleichwertig oder sogar überlegen ist, übernehmen die Krankenversicherungen auch die Kosten für diese Form der Psychotherapie.

Die Gesamtdauer der Behandlung kann individuell unterschiedlich sein und wird gemeinsam festgelegt, häufig wird eine Kurztherapie (12 bis 24 Sitzungen à 50 Minuten) durchgeführt. Eine Langzeittherapie umfasst 60 bis maximal 80 Sitzungen (à 50 Minuten).

 

Erstkontakt und Ablauf der ersten Sitzungen

Sobald freie Termine verfügbar sind, führe ich zunächst mit Ihnen eine ausführliche psychotherapeutische Sprechstunde durch, die bis zu drei Termine umfassen kann. Hierbei überprüfen wir gemeinsam, ob eine ambulante Verhaltenstherapie bei der vorhandenen Symptomatik grundsätzlich in Frage kommt. Die psychotherapeutische Sprechstunde wird als Bestellsprechstunde angeboten. Es ist auch möglich lediglich psychotherapeutische Sprechstunden zur ersten Abklärung Ihrer Symptomatik in Anspruch zu nehmen, ohne das danach eine Psychotherapie bei mir begonnen wird.

 

Falls eine Behandlung sinnvoll erscheint und freie Therapieplätze verfügbar sind, gibt es bis zu vier weitere Untersuchungstermine ("probatorische Sitzungen" genannt), bei denen, anhand eines strukturierten Interviews, die genaue Diagnose gesichert werden kann. Sie erhalten hierzu auch einige standardisierte Fragebögen. Anhand der zusammengefassten Beschwerden und der gestellten Diagnose werden weitere Behandlungsziele festgelegt und die Behandlungsschritte gemeinsam geplant.

Erfolgreiche Psychotherapie basiert nicht zuletzt auf einer vertrauensvollen Beziehung und Zusammenarbeit zwischen Behandler und Klient. Die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen dienen nicht zuletzt auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie haben hier die Gelegenheit, in sich zu gehen und herauszufinden, ob ich als Therapeutin zu Ihnen passe. Wenn dies der Fall ist und Sie sich für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, werden wir gemeinsam eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bei gesetzlich Versicherten gibt es seit der Psychotherapiereform vom 01.04.2017 folgende Möglichkeiten: Die Beantragung einer Kurzzeittherapie von zunächst 12 Sitzungen (um weitere 12 Sitzungen erweiterbar) oder einer Langzeittherapie mit 60 Sitzungen. Durch eine begründete Antragsstellung und Begutachtung bei der Krankenkasse ist eine Umwandlung von Kurz- in Langzeittherapie gegebenenfalls möglich, ebenso eine Verlängerung der Langzeittherapie von 60 auf 80 therapeutische Sitzungen. Die Begutachtung des Antrages erfolgt anonym durch von Ihrer Krankenkasse bestellte Gutachter. Sobald die Kostenzusage der Krankenkasse bei Ihnen eingegangen ist, kann die eigentliche Therapie beginnen. Die Therapietermine finden in der Regel einmal pro Woche (50 Minuten) statt und werden individuell vereinbart. Je größer Ihre zeitliche Flexibilität, desto kürzer gestaltet sich die Wartezeit auf einen Therapieplatz und desto eher kann ich wöchentliche Termine im Therapieprozess gewährleisten.

 

Kosten

Die Kosten für die ambulanten Verhaltenstherapie werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen.
Sie können jedoch auch einen Kostenvoranschlag als Selbstzahler erhalten, wenn Sie die Therapie auf eigene Kosten machen möchten.

Optimal ist es, wenn Sie in den letzten zwei Jahren keine Psychotherapie in Anspruch genommen haben, da die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre problemlos die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Sofern Sie in den letzten zwei Jahren bereits Therapie in Anspruch genommen haben muss eine Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter Ihrer Krankenversicherung erfolgen, welche bis zu 4 Wochen Wartezeit mit sich bringt. Grundsätzlich ist es ab dem 01.04.2017 immer zunächst möglich 12 Sitzungen einer sogenannten Akutbehandlung in Anspruch zu nehmen, welche vom Psychotherapeuten lediglich anzeigepflichtig, jedoch nicht an einen Gutachterprozess gebunden ist. Eine Akutbehandlung ist eine zeitnahe, psychotherapeutische Intervention zur kurzfristigen Verbesserung der Symptomatik. Hier wird keine umfassende Bearbeitung der zugrundeliegenden Einflussfaktoren angestrebt. Sollten Sie bereits in einer laufenden Psychotherapie sein und möchten einen Therapeutenwechsel anstreben, würden wir gemeinsam in einer psychotherapeutischen Sprechstunde diskutieren, inwieweit eine Übernahme aus einer laufenden Therapie sinnvoll ist. Bei privat Versicherten muss eine Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse erfolgen, da die Anzahl der übernommenen Sitzungen sowie die Beantragungsformalia sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden.

 

Zum Ersttermin benötige ich:

  • Gesundheitskarte

  • evtl. vorhandene Vorbefunde

 

Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich direkt mich als Psychotherapeutin in eigener Praxis wenden. Eltern brauchen für ihre Kinder ebenfalls keine Überweisung. Es genügt zum ersten Gespräch nur die Krankenversicherungskarte des Kindes mitzubringen.
Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern an einen Psychotherapeuten in eigener Praxis wenden. In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen. Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme bei der Versicherung veranlassen.

 

Einbezug der Eltern

Naturgemäß werden die Eltern bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern fortlaufend über den Fortschritt informiert und, wo immer es sinnvoll erscheint, mit einbezogen; bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bedarf es zudem der Zustimmung beider Erziehungsberechtigten zur Durchführung einer Psychotherapie.

Ältere Jugendliche, die die Folgen ihres Verhaltens einschätzen können, können selbst entscheiden, ob und was ihre Eltern von der Behandlung erfahren sollen.

Darüberhinaus unterliege ich selbstverständlich, wie jede Psychotherapeutin und jeder Psychotherapeut auch, der Schweigepflicht.